Versichert ist immer der Wiederbeschaffungsneuwert.
- Für gestohlene und zerstörte Sachen erhalten Sie also den Betrag, der nötig ist, um gleichwertigen Ersatz zu erwerben.
- Bei Sachschäden zahlt die Versicherung die Reparatur und leistet Ausgleichszahlungen für eine evtl. Wertminderung.
- Für Wertsachen, Bargeld und Fahrräder gibt es maximale Entschädigungsgrenzen.
Die Versicherung kommt in der Regel nur dann für den Schaden auf, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt hat.
Einige Tarife beinhalten keinen Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer vertraglich vereinbarten Deckungssumme.
Das entscheidende Kriterium bei einer Hausratversicherung ist der Wert Ihres Hausrates. Denn aus diesem ergibt sich Ihre Versicherungssumme.
Wie versichere ich micht richtig - in welcher Höhe sollte ich meinen Hausrat versichern?
Beispielsweise muss der Schutz vor Elementarschäden, wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Rückstau zusätzlich abgeschlossen werden.