Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die fünfte Säule der Sozialversicherung neben der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung. Sie ist zugleich die jüngste dieser Versicherungen und wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt.
Ihr Ziel ist es, die physische, psychische und finanzielle Belastung für den Versicherten und seine Angehörigen abzumildern, wenn dieser pflegebedürftig wird und auf fremde Hilfe angewiesen ist. Die Regelungen hierfür sind im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) festgelegt.
Die Pflegeversicherung sieht eine umfassende Versicherungspflicht vor, da theoretisch jeder Mensch zum Pflegefall werden kann. In Deutschland gelten 2 Millionen Menschen als Pflegefall. Das bedeutet: Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert und jeder privat Krankenversicherte schliesst mit seiner private Krankenversicherung eine Pflege-Pflichtversicherung ab.