Welche Kosten werden duch die Rechtsschutz konkret übernommen?
- die gesetzliche Rechtsanwaltgebühren - den Rechtswanwalt kann der Versicherungsnehmer selbst wählen und beauftragen
- die Kosten des Steuerberaters bzw. Steueranwalts, wenn es sich um einen Steuer-Rechsschutzfall handelt
- bei Zivilprozessen im Inland den Korrespondenzanwalt (der Versicherunehmer wohnt mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt)
- wenn ein Gutachten erforderlich ist - Kostenübernahme eines öffentlich bestellten Sachverständigen bzw. Gutachters
- Gerichtskosten und Kosten der Verwaltungsbehörden
- Kosten für Zeugen und Sachverständigenentscheidungen sowie Gerichtsvollzieher
- Bereitstellung einer Strafkaution zur Vermeidung einstweiliger Strafvollzugsmaßnahmen z. B. bei Untersuchungshaft
- bei ausländischen Strafverfahren - Kautionen für den Versicherungsnehmer - als Darlehen gewährt
- Erstattung der Reisekosten zum angeordneten Erscheinen vor einem ausländischen Gericht
- im Falle einer Niederlage oder eines Vergleichs: Gesamtkostenübernahme der Gegenseite - wenn der Versicherungnehmer dazu in der Pflicht steht