Seit dem 01.07.2008 kann gefördertes Alltersvorsorgekapital besser genutzt werden.
Die Eigenheimrente ("Wohn-Riester") umfasst folgende Bereiche:
- Erwerb oder Bau einer eigengenutzten Wohnimmobilie: einer Wohnung in einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung, einer Genossenschaftswohnung oder eines eigentumsähnlichen oder lebenslagen Dauerwohnrechts
- Tilgung eines zertifizierten Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzen Wohnimmobilie (Darlehen muss nach dem 31.12.2007 zustande gekommen sein)
- der Erwerb von Genossenschaftsanteilen
- Nutzung zu Entschuldung der selbstgenutzten Wohnimmobilie
- wurde die Wohnimmobilie bereits vor dem 31.12.2007 erworben, kann zu Beginn der Auszahlungsphase (z. B. bei Eintritt in das Rentenalter) das gesamte riestergeförderte Bausparkapital (Altersvorsorgekapital) für die Entschuldung des selbst genutzten Einfamilienhauses bzw. der Eigentumswohnung verwendet werden.